Wer kann Leihmutterschaft in Anspruch nehmen?
Wer Leihmutterschaft in Anspruch nehmen kann, hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab. In vielen Fällen kommt sie für Personen infrage, bei denen medizinische Gründe gegen eine eigene Schwangerschaft sprechen, mehrere IVF-Versuche erfolglos geblieben sind oder wiederholte Schwangerschaftsverluste aufgetreten sind. Ob verheiratete Paare, unverheiratete Partner, gleichgeschlechtliche Paare oder alleinstehende Personen Zugang zu einem Leihmutterschaftsprogramm haben, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes, in dem das Programm durchgeführt wird.
- Kriterien für die Auswahl der Wunscheltern
- Medizinische Indikationen für Leihmutterschaft
- Erkrankungen, die eine Schwangerschaft ausschließen können
- Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare
- Unfruchtbarkeit als Grund für Leihmutterschaft
Wunscheltern, die mit Unfruchtbarkeit konfrontiert sind, möchten häufig wissen, wer Leihmutterschaft in Anspruch nehmen kann. Eine allgemeingültige Liste gibt es nicht: Die Voraussetzungen hängen vom Land, der Klinik und der geltenden Gesetzgebung ab.
In den USA können beispielsweise auch ausländische Wunscheltern Zugang zu Leihmutterschaftsprogrammen haben, wobei die konkreten Voraussetzungen vom jeweiligen Bundesstaat abhängen. In der Ukraine stehen entsprechende Programme verheirateten heterosexuellen Paaren offen, sofern die gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein häufiger medizinischer Grund für die Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft ist die Unfähigkeit, selbst eine Schwangerschaft auszutragen.
Leihmutterschaft kann daher für Menschen infrage kommen, für die eine Schwangerschaft körperlich unmöglich wäre oder ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen würde. In bestimmten Rechtsordnungen kann sie zudem Personen offenstehen, die aufgrund ihrer Familienkonstellation selbst keine Schwangerschaft austragen können.
Zu den Gruppen, die Leihmutterschaft in Betracht ziehen können, gehören insbesondere:
- Frauen mit medizinischen Kontraindikationen gegen eine Schwangerschaft;
- Paare, bei denen mehrere Behandlungsversuche wegen Unfruchtbarkeit erfolglos geblieben sind;
- männliche gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch;
- alleinstehende Frauen und Männer, die ohne Partner Eltern werden möchten.
Es gibt kein einzelnes Kriterium, das allgemein darüber entscheidet, ob eine Person für ein Leihmutterschaftsprogramm infrage kommt. Jede Situation muss individuell beurteilt werden. Dabei sind sowohl die medizinische Vorgeschichte als auch die gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen Rechtsordnung zu berücksichtigen.
Kriterien für die Auswahl der Wunscheltern
Neben dem Grund für die Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft können Kliniken und Agenturen verschiedene Kriterien berücksichtigen:
- Gesundheitszustand und Alter der Wunscheltern;
- Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Familienstand;
- die Möglichkeit, eigene Eizellen und/oder Spermien zu verwenden, oder die Notwendigkeit einer Eizell- beziehungsweise Samenspende;
- psychologische Vorbereitung auf das Programm;
- finanzielle Möglichkeiten;
- individuelle Bedürfnisse und Präferenzen.
Nach einer ersten Beurteilung ist insbesondere bei internationalen Programmen eine rechtliche Beratung von großer Bedeutung.
In den USA beispielsweise sollten die Wunscheltern und die Leihmutter von unabhängigen Anwälten beraten werden, damit jede Partei ihre eigenen rechtlichen Interessen vertreten lassen kann. Eine solche Beratung hilft dabei, die Rechte und Pflichten aller Beteiligten, die Vertragsbedingungen sowie die erforderlichen Verfahren zur Feststellung der Elternschaft zu klären. In dieser Phase werden außerdem die Kosten und die geeignete Rechtsordnung für das Programm geprüft. Bei internationalen Programmen sollte nicht nur die Rechtslage im Geburtsland des Kindes berücksichtigt werden, sondern auch die spätere Anerkennung der Elternschaft im Herkunfts- oder Wohnsitzland der Wunscheltern.
Im Rahmen der medizinischen Untersuchungen wird außerdem geklärt, welche Keimzellen zur Erzeugung des Embryos verwendet werden können: die der beiden Wunscheltern, die eines Wunschelternteils in Kombination mit gespendeten Keimzellen oder – sofern rechtlich zulässig – eine andere Konstellation. Ob eine genetische Verbindung zu mindestens einem Wunschelternteil erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Rechtsordnung und der Struktur des konkreten Programms ab.
Medizinische Indikationen für Leihmutterschaft
Zu den medizinischen Gründen, aus denen eine Leihmutterschaft in Betracht gezogen werden kann, gehören unter anderem:
- angeborenes oder erworbenes Fehlen der Gebärmutter;
- bestimmte Fehlbildungen oder Erkrankungen der Gebärmutter, die eine Schwangerschaft unmöglich oder mit erheblichen Risiken verbunden machen;
- wiederholte Schwangerschaftsverluste in bestimmten klinischen Situationen;
- wiederholte erfolglose IVF-Versuche, wenn die medizinische Beurteilung dafür spricht, dass eine Schwangerschaft nicht erfolgreich ausgetragen werden kann;
- schwere chronische Erkrankungen, bei denen eine Schwangerschaft ein erhebliches Risiko für die Gesundheit oder das Leben der Frau darstellen würde, darunter bestimmte schwere Herzerkrankungen.
Das Vorliegen einer dieser Situationen bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Leihmutterschaft medizinisch erforderlich ist. Die Entscheidung sollte auf einer individuellen medizinischen Beurteilung sowie den gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Rechtsordnung beruhen.
Unfruchtbarkeit als Grund für Leihmutterschaft
In der medizinischen Praxis ist Leihmutterschaft normalerweise nicht die erste Behandlungsoption bei Unfruchtbarkeit.
Je nach Alter, Diagnose und medizinischer Vorgeschichte können zunächst andere Maßnahmen zur Behandlung der Unfruchtbarkeit in Betracht gezogen werden.
Dazu können gehören:
- Versuche einer natürlichen Empfängnis über einen medizinisch angemessenen Zeitraum;
- bei entsprechender Indikation weniger invasive reproduktionsmedizinische Verfahren wie die intrauterine Insemination (IUI);
- eine In-vitro-Fertilisation mit den eigenen Eizellen der Patientin oder mit gespendeten Eizellen.
Eine Leihmutter kann in Betracht gezogen werden, wenn vorausgegangene Behandlungen erfolglos geblieben sind und die medizinische Situation dafür spricht oder wenn der behandelnde Arzt feststellt, dass die Patientin selbst keine Schwangerschaft austragen kann beziehungsweise eine Schwangerschaft ein erhebliches gesundheitliches Risiko für sie darstellen würde.
Unfruchtbarkeit allein bedeutet daher nicht automatisch, dass eine Leihmutterschaft medizinisch angezeigt ist. Entscheidend sind die Ursache der Unfruchtbarkeit und die individuelle medizinische Situation.
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Erkrankungen, die eine Schwangerschaft ausschließen können
Neben bestimmten strukturellen Erkrankungen der Gebärmutter gibt es weitere gesundheitliche Situationen, in denen eine Schwangerschaft besonders riskant oder medizinisch kontraindiziert sein kann.
Dazu können schwere Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen, bestimmte Autoimmunerkrankungen sowie bestimmte Folgen einer Chemo- oder Strahlentherapie gehören.
In solchen Fällen sollte die Beurteilung individuell erfolgen und neben dem Reproduktionsmediziner gegebenenfalls weitere Fachärzte einbeziehen, beispielsweise Kardiologen, Nephrologen oder Onkologen.
Entscheidend sind die konkrete Diagnose, deren Schweregrad und die Frage, welches gesundheitliche Risiko eine Schwangerschaft für die Patientin darstellen würde.
Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare
Für ein Paar aus zwei Frauen kann eine gestationelle Leihmutterschaft in Betracht gezogen werden, wenn keine der beiden Partnerinnen eine Schwangerschaft austragen kann und die gewählte Rechtsordnung den Zugang zu einem solchen Programm erlaubt.
Der Embryo kann beispielsweise mit der Eizelle einer der Partnerinnen und Spendersamen erzeugt werden.
Für ein Paar aus zwei Männern kann die gestationelle Leihmutterschaft die Möglichkeit bieten, ein Kind zu bekommen, das genetisch mit einem der Partner verwandt ist. In solchen Programmen werden üblicherweise Eizellen einer Spenderin und die Spermien eines der Wunschelternteile verwendet. Abhängig vom Programm und den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen können bei der Embryonenerzeugung auch Spermien beider Partner berücksichtigt werden.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die rechtliche Elternschaft.
Die Verfahren zur Anerkennung beider Wunscheltern unterscheiden sich erheblich zwischen den einzelnen Rechtsordnungen. Je nach Land oder Bundesstaat kann die Elternschaft beispielsweise durch eine gerichtliche Entscheidung, ein Adoptionsverfahren, eine Registrierung oder einen anderen rechtlichen Mechanismus festgestellt werden.
Bei gleichgeschlechtlichen Paaren ist es daher besonders wichtig, die rechtliche Anerkennung der Elternschaft bereits vor Beginn des Programms zu planen.
Eine in einem Land rechtlich zulässige und anerkannte Leihmutterschaft kann im Herkunfts- oder Wohnsitzland der Wunscheltern anders behandelt werden.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Leihmutterschaft in Anspruch nehmen können und welches Programm beziehungsweise welche Rechtsordnung für Ihre individuelle Situation infrage kommt, können Sie eine kostenlose Beratung bei Feskov Human Reproduction Group anfordern.
Die Spezialisten können Ihre medizinische, familiäre und rechtliche Situation beurteilen und Ihnen erläutern, welche Programme in geeigneten Rechtsordnungen verfügbar sind.
Die finanziellen Bedingungen, enthaltenen Leistungen, eine gegebenenfalls erforderliche Eizellspende sowie die rechtliche Begleitung richten sich nach dem gewählten Programm und werden vertraglich festgelegt.
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Welche Faktoren bestimmen, ob Wunscheltern für ein Programm infrage kommen?
mehr lesenDie Voraussetzungen hängen von der jeweiligen Rechtsordnung und der individuellen Situation der Wunscheltern ab. Berücksichtigt werden können unter anderem medizinische Indikationen, die Unfähigkeit oder das gesundheitliche Risiko, eine Schwangerschaft auszutragen, die Familienkonstellation, das Alter, die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz, der Familienstand sowie die Möglichkeit, eigene Keimzellen zu verwenden. Je nach Programm können auch die psychologische Vorbereitung sowie die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen berücksichtigt werden.Können unverheiratete Personen eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen?
mehr lesenDas hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab. In vielen US-Bundesstaaten und bestimmten anderen Rechtsordnungen ist eine Ehe nicht zwingend erforderlich. Andere Länder beschränken den Zugang dagegen auf bestimmte Gruppen von Wunscheltern, beispielsweise rechtsgültig verheiratete heterosexuelle Paare. Die konkreten Voraussetzungen sollten daher für das Land beziehungsweise den Bundesstaat geprüft werden, in dem das Programm durchgeführt werden soll.Berechtigt Unfruchtbarkeit automatisch zur Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft?
mehr lesenNein. Viele Ursachen von Unfruchtbarkeit können mit anderen reproduktionsmedizinischen Verfahren behandelt werden und erfordern keine Leihmutterschaft. Leihmutterschaft kann insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn eine Frau keine Schwangerschaft austragen kann, wenn eine Schwangerschaft ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen würde oder wenn andere medizinische beziehungsweise rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.Ist eine medizinische Diagnose erforderlich, um Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen?
mehr lesenDas hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab. In einigen Ländern ist der Zugang zu Leihmutterschaft an bestimmte medizinische Indikationen gebunden. In anderen Rechtsordnungen gelten andere Zugangsvoraussetzungen. Vor Beginn des Programms sollten daher die gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Landes oder Bundesstaates geprüft werden.Können ausländische Wunscheltern an Leihmutterschaftsprogrammen teilnehmen?
mehr lesenIn verschiedenen Rechtsordnungen ist dies möglich. Die Voraussetzungen für ausländische Wunscheltern können sich jedoch erheblich von Land zu Land beziehungsweise von Bundesstaat zu Bundesstaat unterscheiden. Bei internationalen Programmen sollte nicht nur geprüft werden, ob die Wunscheltern Zugang zum Programm haben, sondern auch, wie die Elternschaft anerkannt wird, welche Staatsangehörigkeit und Dokumente das Kind erhält und welche Verfahren für die Rückkehr in das Herkunftsland erforderlich sind. Eine frühzeitige Beratung durch Fachleute mit Erfahrung im internationalen Reproduktionsrecht ist deshalb besonders wichtig.

