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Wer kann Leihmutterschaft in Anspruch nehmen?

  1. Kriterien für die Auswahl der Wunscheltern
  2. Medizinische Indikationen für Leihmutterschaft
  3. Erkrankungen, die eine Schwangerschaft ausschließen können
  4. Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare
  5. Unfruchtbarkeit als Grund für Leihmutterschaft

Wunscheltern, die mit Unfruchtbarkeit konfrontiert sind, möchten häufig wissen, wer Leihmutterschaft in Anspruch nehmen kann. Eine allgemeingültige Liste gibt es nicht: Die Voraussetzungen hängen vom Land, der Klinik und der geltenden Gesetzgebung ab.

In den USA können beispielsweise auch ausländische Wunscheltern Zugang zu Leihmutterschaftsprogrammen haben, wobei die konkreten Voraussetzungen vom jeweiligen Bundesstaat abhängen. In der Ukraine stehen entsprechende Programme verheirateten heterosexuellen Paaren offen, sofern die gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein häufiger medizinischer Grund für die Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft ist die Unfähigkeit, selbst eine Schwangerschaft auszutragen.

Leihmutterschaft kann daher für Menschen infrage kommen, für die eine Schwangerschaft körperlich unmöglich wäre oder ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen würde. In bestimmten Rechtsordnungen kann sie zudem Personen offenstehen, die aufgrund ihrer Familienkonstellation selbst keine Schwangerschaft austragen können.

Zu den Gruppen, die Leihmutterschaft in Betracht ziehen können, gehören insbesondere:

  • Frauen mit medizinischen Kontraindikationen gegen eine Schwangerschaft;
  • Paare, bei denen mehrere Behandlungsversuche wegen Unfruchtbarkeit erfolglos geblieben sind;
  • männliche gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch;
  • alleinstehende Frauen und Männer, die ohne Partner Eltern werden möchten.

Es gibt kein einzelnes Kriterium, das allgemein darüber entscheidet, ob eine Person für ein Leihmutterschaftsprogramm infrage kommt. Jede Situation muss individuell beurteilt werden. Dabei sind sowohl die medizinische Vorgeschichte als auch die gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen Rechtsordnung zu berücksichtigen.

Kriterien für die Auswahl der Wunscheltern

Neben dem Grund für die Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft können Kliniken und Agenturen verschiedene Kriterien berücksichtigen:

  • Gesundheitszustand und Alter der Wunscheltern;
  • Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Familienstand;
  • die Möglichkeit, eigene Eizellen und/oder Spermien zu verwenden, oder die Notwendigkeit einer Eizell- beziehungsweise Samenspende;
  • psychologische Vorbereitung auf das Programm;
  • finanzielle Möglichkeiten;
  • individuelle Bedürfnisse und Präferenzen.

Nach einer ersten Beurteilung ist insbesondere bei internationalen Programmen eine rechtliche Beratung von großer Bedeutung.

In den USA beispielsweise sollten die Wunscheltern und die Leihmutter von unabhängigen Anwälten beraten werden, damit jede Partei ihre eigenen rechtlichen Interessen vertreten lassen kann. Eine solche Beratung hilft dabei, die Rechte und Pflichten aller Beteiligten, die Vertragsbedingungen sowie die erforderlichen Verfahren zur Feststellung der Elternschaft zu klären. In dieser Phase werden außerdem die Kosten und die geeignete Rechtsordnung für das Programm geprüft. Bei internationalen Programmen sollte nicht nur die Rechtslage im Geburtsland des Kindes berücksichtigt werden, sondern auch die spätere Anerkennung der Elternschaft im Herkunfts- oder Wohnsitzland der Wunscheltern.

Im Rahmen der medizinischen Untersuchungen wird außerdem geklärt, welche Keimzellen zur Erzeugung des Embryos verwendet werden können: die der beiden Wunscheltern, die eines Wunschelternteils in Kombination mit gespendeten Keimzellen oder – sofern rechtlich zulässig – eine andere Konstellation. Ob eine genetische Verbindung zu mindestens einem Wunschelternteil erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Rechtsordnung und der Struktur des konkreten Programms ab.

Medizinische Indikationen für Leihmutterschaft

Zu den medizinischen Gründen, aus denen eine Leihmutterschaft in Betracht gezogen werden kann, gehören unter anderem:

  • angeborenes oder erworbenes Fehlen der Gebärmutter;
  • bestimmte Fehlbildungen oder Erkrankungen der Gebärmutter, die eine Schwangerschaft unmöglich oder mit erheblichen Risiken verbunden machen;
  • wiederholte Schwangerschaftsverluste in bestimmten klinischen Situationen;
  • wiederholte erfolglose IVF-Versuche, wenn die medizinische Beurteilung dafür spricht, dass eine Schwangerschaft nicht erfolgreich ausgetragen werden kann;
  • schwere chronische Erkrankungen, bei denen eine Schwangerschaft ein erhebliches Risiko für die Gesundheit oder das Leben der Frau darstellen würde, darunter bestimmte schwere Herzerkrankungen.

Das Vorliegen einer dieser Situationen bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Leihmutterschaft medizinisch erforderlich ist. Die Entscheidung sollte auf einer individuellen medizinischen Beurteilung sowie den gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Rechtsordnung beruhen.

Unfruchtbarkeit als Grund für Leihmutterschaft

In der medizinischen Praxis ist Leihmutterschaft normalerweise nicht die erste Behandlungsoption bei Unfruchtbarkeit.

Je nach Alter, Diagnose und medizinischer Vorgeschichte können zunächst andere Maßnahmen zur Behandlung der Unfruchtbarkeit in Betracht gezogen werden.

Dazu können gehören:

  • Versuche einer natürlichen Empfängnis über einen medizinisch angemessenen Zeitraum;
  • bei entsprechender Indikation weniger invasive reproduktionsmedizinische Verfahren wie die intrauterine Insemination (IUI);
  • eine In-vitro-Fertilisation mit den eigenen Eizellen der Patientin oder mit gespendeten Eizellen.

Eine Leihmutter kann in Betracht gezogen werden, wenn vorausgegangene Behandlungen erfolglos geblieben sind und die medizinische Situation dafür spricht oder wenn der behandelnde Arzt feststellt, dass die Patientin selbst keine Schwangerschaft austragen kann beziehungsweise eine Schwangerschaft ein erhebliches gesundheitliches Risiko für sie darstellen würde.

Unfruchtbarkeit allein bedeutet daher nicht automatisch, dass eine Leihmutterschaft medizinisch angezeigt ist. Entscheidend sind die Ursache der Unfruchtbarkeit und die individuelle medizinische Situation.

Unsere Kundendienstmitarbeiter helfen Ihnen gerne bei allem, was Sie brauchen.

Erkrankungen, die eine Schwangerschaft ausschließen können

Neben bestimmten strukturellen Erkrankungen der Gebärmutter gibt es weitere gesundheitliche Situationen, in denen eine Schwangerschaft besonders riskant oder medizinisch kontraindiziert sein kann.

Dazu können schwere Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen, bestimmte Autoimmunerkrankungen sowie bestimmte Folgen einer Chemo- oder Strahlentherapie gehören.

In solchen Fällen sollte die Beurteilung individuell erfolgen und neben dem Reproduktionsmediziner gegebenenfalls weitere Fachärzte einbeziehen, beispielsweise Kardiologen, Nephrologen oder Onkologen.

Entscheidend sind die konkrete Diagnose, deren Schweregrad und die Frage, welches gesundheitliche Risiko eine Schwangerschaft für die Patientin darstellen würde.

Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare

Für ein Paar aus zwei Frauen kann eine gestationelle Leihmutterschaft in Betracht gezogen werden, wenn keine der beiden Partnerinnen eine Schwangerschaft austragen kann und die gewählte Rechtsordnung den Zugang zu einem solchen Programm erlaubt.

Der Embryo kann beispielsweise mit der Eizelle einer der Partnerinnen und Spendersamen erzeugt werden.

Wer kann Leihmutterschaft in Anspruch nehmen?Für ein Paar aus zwei Männern kann die gestationelle Leihmutterschaft die Möglichkeit bieten, ein Kind zu bekommen, das genetisch mit einem der Partner verwandt ist. In solchen Programmen werden üblicherweise Eizellen einer Spenderin und die Spermien eines der Wunschelternteile verwendet. Abhängig vom Programm und den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen können bei der Embryonenerzeugung auch Spermien beider Partner berücksichtigt werden.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die rechtliche Elternschaft.

Die Verfahren zur Anerkennung beider Wunscheltern unterscheiden sich erheblich zwischen den einzelnen Rechtsordnungen. Je nach Land oder Bundesstaat kann die Elternschaft beispielsweise durch eine gerichtliche Entscheidung, ein Adoptionsverfahren, eine Registrierung oder einen anderen rechtlichen Mechanismus festgestellt werden.

Bei gleichgeschlechtlichen Paaren ist es daher besonders wichtig, die rechtliche Anerkennung der Elternschaft bereits vor Beginn des Programms zu planen.

Eine in einem Land rechtlich zulässige und anerkannte Leihmutterschaft kann im Herkunfts- oder Wohnsitzland der Wunscheltern anders behandelt werden.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Leihmutterschaft in Anspruch nehmen können und welches Programm beziehungsweise welche Rechtsordnung für Ihre individuelle Situation infrage kommt, können Sie eine kostenlose Beratung bei Feskov Human Reproduction Group anfordern.

Die Spezialisten können Ihre medizinische, familiäre und rechtliche Situation beurteilen und Ihnen erläutern, welche Programme in geeigneten Rechtsordnungen verfügbar sind.

Die finanziellen Bedingungen, enthaltenen Leistungen, eine gegebenenfalls erforderliche Eizellspende sowie die rechtliche Begleitung richten sich nach dem gewählten Programm und werden vertraglich festgelegt.


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