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HIV-Infizierte

  1. 🩺 Wie ist das möglich?
  2. 🤰 Bestehende Risiken
  3. ⭐ Was hat man in der Praxis?

Wie ist das möglich?

Vor allem muss man Besonderheiten der extrakorporalen Fertilisation  (IVF) für HIV-Infizierte oder anderer Arten der assistierten Reproduktion bestimmen. Falls nur der Mann aidsinfiziert ist, ist die Anwendung des Spenderspermas das am meisten gefahrenlose Verfahren, um ein Kind zu empfangen. Dies kann sowohl intrauterine (künstliche) Spermainsemination als auch Ausnutzung der Prozedur der extrakorporalen Fertilisation für HIV-Infizierte sein, häufig mittels intracytoplasmatischer Spermieneinjektion, in Abhängigkeit von der reproduktiven Gesundheit, wonach die Übertragung des Embryos in die Gebärmutter der Frau folgt.

Doch sind nicht alle Männer bereit, genetisch fremde Kinder zu erziehen. In solchen Situationen, bei Notwendigkeit, extrakorporale Fertilisation für HIV-Infizierte oder intrauterine Insemination durchzuführen, benutzt man in der Reproduktologie eine so genannte „Sperma-Wässerung“, Spermareinigung von Viren mit der nachfolgenden zweckentsprechenden Ausnutzung. Solche Methode garantiert 100%-en Erfolg sicher nicht, aber das Risiko der Infektionsgefährdung für das Kind ist minimal. 

Bei den Ehepaaren, wo der Virenträger die Frau ist, ist intrauterine Insemination durch das Sperma eines gesunden Partners oder eine vollwertige Befruchtungsprozedur im Kolben auch möglich. Extrakorporale Fertilisation für HIV-infizierte Frauen wird verpflichtend gemeinsam mit der Einnahme von Präparaten für hochaktive Antiretrovirentherapie (HARVT) durchgeführt, wie während der Stimulierung der Superovulation als auch während der Schwangerschaft. Weitere Überwachung des Schwangerschaftsverlaufes und Prophylaxe der HIV-Übertragung von Mutter zum Kind wird dementsprechend gemäß festgelegten Anforderungen durchgeführt.

Es gibt wohl wenige wesentliche  Unterschiede darin, wie man extrakorporale Fertilisation für HIV-Infizierte durchführt. Bei der Durchführung der Embryoübertragung soll man der Frau standardmäßig 1 Embryo in Zusammenhang mit der erhöhten Belastung auf die Immunität übertragen. Während der Austragung des Kindes lohnt es sich nicht, zu Invasionseingriffen bei den Schwangeren zu greifen, die auf bestimmte Weise das Risiko der Fruchtinfizierung erhöhen – Chorionzottengewinnung, Reduktion der Mehrlingsschwangerschaft, perkutane Nabelschnur-Blutentnahme und anderes.

Bestehende Risiken

Falls ein Partner  ein HIV-Infizierter ist, so wird ART verwendet, um die Infizierung eines anderen Partners beim Fruchtkonzeptionsversuch zu verhindern. Doch sind alle Manipulationen und Maßnahmen hauptsächlich darauf gerichtet, um die Zukunft des Kindes vor dem Virus zu schützen. In der ART-Praxis wird das Virenübertragungsrisiko bei richtiger Einnahme der Präparate ausgeschlossen.

Um Risiken bei einem Konkordatpaar , bei dem die beiden Partner infiziert sind, zu nullifizieren, wird adäquate Antiretrovirentherapie verwendet. Auch in solch einem Fall, bei Störungen der reproduktiven Funktion, gibt es Kliniken in der Welt, wo den HIV-Infizierten extrakorporale Fertilisation beim Nichtvorhandensein von standardmäßigen Kontraindikationen gegen Prozedur gemacht wird.

Wenn die HIV-Infizierten der IVF oder IUI für die Konzeption bedürfen, mit anderen Worten eine Schwangerschaft planen, so sichert das weithin das Fehlen der Partnerinfizierung beim Diskordantpaar. Und für die Sicherheit eines zukünftigen Kindes muss man zu einigen Vorsichtsmaßnahmen greifen. Die Frau riskiert, den HIV-Virus ihrem Kind über den Mutterkuchen, während natürlicher Geburt und des Stillens zu übertragen.

Ein planmäßiger Kaiserschnitt  bei der Auswahl eines Entbindungsverfahrens ist deshalb standardmäßige Praxis. Sonderpflege des Neugeborenen und sein Stillen mit Hilfe von künstlichen Mischungen, Verzicht auf schädliche Gewohnheiten, Annahme der Antiretrovirentherapie von Mutter und Kind sichern ein normales Leben und Chance für das vollständige Virenfehlen im Organismus des letzteren.


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Was hat man in der Praxis?

Doch im echten Leben besteht das wichtigste Problem darin, dass in der Ukraine bei Weitem nicht alle Kliniken bereit sind, diese Dienstleistungen für diese Menschenkategorie zu erbringen. In der ersten Linie wegen der Risiken für die Mitarbeiter. Obwohl das Gesetz nicht verbietet, solche Begriffe wie IVF und HIV zu vereinigen, unter Ausschluss der Gamet-Donation, gibt es doch auch keine durchsichtige Prozedurregulierung für die Anwendung der ART für HIV-Infizierte. Zum Unterschied von der Russischen Föderation, wo das Gesetz, das die Ordnung für die Ausnutzung von reproduktiven Hilfstechnologien regelt, hinsichtlich der IVF verordnet, diese Prozedur sei auch für HIV-Patienten möglich.

Bei der Vorstellung des Paares in der Klinik für künstliche Befruchtung muss es neben dem allgemeinen Unterlagenpaket auch einen Befund des Arztes für Infektionskrankheiten über die Virenbelastungssituation und Möglichkeit der Schwangerschaftsaustragung vorlegen. Aus erklärbaren Gründen hat ein Konkordatpaar mehr Chancen für den Verzicht auf die Durchführung der Prozedur. In der Ukraine funktioniert übrigens das Zentrum für künstliche Befruchtung der HIV-Infizierten, aber nur für diejenigen Paare, wo der Mann infiziert wurde.

IVF und HIV bleiben in der Ukraine eine aktuelle Frage, wie auch in der ganzen Welt. Das Recht, Kinder zu haben, - ist ein heiliges Recht eines jeden Menschen. Im Falle mit HIV ist es eindeutig besser, wenn die Schwangerschaft unter Kontrolle eines Fachmannes eintreten wird, was hohe Chancen für das Fehlen der Infektion beim Kind sichert. Und als Folge gibt das bis zu einem gewissen Grad Möglichkeit, die Epidemie zu kontrollieren.

 

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