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Garantie Entbindung in Armenien
Leihmutterschaft + Eizellspende + Geschlechtsbestimmung des Kindes durch IVF-PGD (Armenien) 80 000€
Leistungen
  • 1

    Leihmutterschaft ist gesetzlich zulässig

  • 2

    Namen der vorgesehenen Mutter und des vorgesehenen Vaters in der Geburtsurkunde

  • 3

    Keine gerichtlichen Verfahren erforderlich

  • 4

    Verfügbar für alleinstehende Väter / Frauen

  • 5

    Transparente Kombination der Möglichkeiten Ukraine–Armenien

  • 6

    Ohne Stress und Bürokratie

  • 7

    Fernstart des Programms möglich

  • 8

    Garantie der Geburt eines gesunden Kindes

Analytischer Schritt
  • Medizinische Untersuchung des männlichen Partners vor der IVF.
  • Andrologische Diagnostik: FISH, DNA-Fragmentierung, HBA-Test.
  • Kryokonservierung von Sperma und Lagerung bis zur Geburt des Kindes.
  • Auswahl und Vorbereitung der Eizellspenderin(nen).
  • Aufenthalt in einem VIP-Zimmer der Klinik bzw. einem Hotel der VIP-Kategorie, inklusive Verpflegung.
Auswahl eines gesunden Embryos + Embryotransfer(s)
  • Unbegrenzte Anzahl von IVF-Programmen mit Eizellspende bis zum Eintritt einer Schwangerschaft. IVF+ICSI-Programm inkl. Kryokonservierung von Embryonen
  • PICSI, IMSI (spezielle Methoden der Spermienselektion). Präimplantationsgenetische Diagnostik: Ganzgenomsequenzierung mittels NGS
  • Auswahl und Vorbereitung der Leihmutter(n) für den Embryotransfer.
  • Unbegrenzte Anzahl von Embryotransfers – ausschließlich gesunde Embryonen kommen zur Anwendung.
Medizinische Überwachung der Schwangerschaft + Entbindung in Armenien
  • Kosten für Schwangerschaftsbetreuung, Dolmetschen und Unterkunft der Leihmutter.
  • Schwangerschaftsbetreuung in der Ukraine bis zum 6. Monat.
  • Versicherung der Leihmutter (ab der 12. Schwangerschaftswoche).
  • Schwangerschaftsbetreuung nach dem 6. Monat sowie Entbindung in Armenien.
  • Umfassende Kompensation der Leihmutter, einschließlich Zahlungen während der Schwangerschaft.
  • Bereitstellung eines neuen IVF+PGD(NGS) Programms mit Leihmutterschaft und Eizellspende im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs in jedem Stadium.
Dokumentenregistrierung
  • Juristische Begleitung (Ausstellung der Dokumente für das Neugeborene).
  • Dienstleistungen für Gäste, Dolmetschen, Transport.
Gesamtbetrag:
80 000€
Fordern Sie weitere Informationen zu den Dienstleistungen der Feskov Human Reproduction Group an.

Wir werden Sie in direkten Kontakt mit dem Manager des ausgewählten Dienstes bringen. Sie werden so schnell wie möglich kontaktiert.


BEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES IVF-PROGRAMMS MIT EIZELLSPENDE UND TEILNAHME EINER LEIHMUTTER:
  • Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme des Mannes in das Programm trifft der IVF-Arzt des KWs „Klinik von Prof. Feskov";
  • Die ärztlichen Untersuchungen sollen nur im KW „Klinik von Prof. Feskov" durchgeführt werden;
  • Zahlungen nach einem individuellen Plan. Keine zusätzlichen Zahlungen;
  • Gemäß den Bedingungen des Leistungspakets garantiert Klinik von Professor Fes'kov eines gesunden, lebenden Kindes. Im Falle einer Fehlgeburt (unabhängig vom Stadium der Schwangerschaft), des Todes des Kindes vor oder während der Geburt wird das Programm vollständig bis zur Geburt eines Kindes bei den Wunscheltern fortgesetzt. Die Betreuung von Mehrlingsschwangerschaften (z. B. Zwillingen) erfolgt nach den Bedingungen eines gesonderten Vertrags, der nach dem Transfer eines Embryos bereitgestellt wird
Kostenstruktur:
titlevalue (%)description
Erbringung von Leihmutterschaftsdiensten (Kostenerstattung)35Auswahl einer Leihmutter, medizinische Vorbereitung, psychologische Untersuchung, Überprüfung des Rechtsstatus, Unterkunft und Transport, Erkennung schädlicher Gewohnheiten, Anpassung des Prozesses einschließlich Auswahl der besten Kandidatinnen, die für den Embryotransfer bereit sind
Garantierter Festpreis für den medizinischen Teil30IVF + PGS (PGD24/hr-NGS), Eizellspende / eigene Eizellen, Embryotransfer, unbegrenzte Anzahl an ART-Verfahren bis zum Eintreten einer anhaltenden Schwangerschaft
Juristische Dienstleistungen5Notarielle Leistungen, beglaubigte Übersetzungen, Apostillierung (Vorbereitung von Reisedokumenten und Zivilstandsdokumenten der zukünftigen Eltern, Begleitung in der Botschaft).
Sonderhonorar für einen Anwalt für Leihmutterschaft in Armenien6
Betreuung der Eltern vor Ort3Dolmetscherdienste, persönliche Begleitung, Fahrer, Koordination sozialer Unterstützung, pädiatrische Versorgung, Kinderbetreuung, „Elternschule“, Bereitstellung von Babyausstattung.
Schwangerschaftsbetreuung (medizinische Überwachung)12Geburtshilfliche Leistungen, Kaiserschnitt / natürliche Geburt, Behandlung von Komplikationen einschließlich neonatologischer Intensivmedizin, Geburtshilfe und Neugeborenenversorgung. Versicherung, die das gesamte Spektrum möglicher Komplikationen abdeckt
Transportkosten, rechtliche Unterstützung bei Migrationsfragen, Unterkunft für die Leihmutter im Geburtsland9
ZAHLUNGSPLAN:
  • 01

    Spätestens 7 Bankarbeitstage ab das Datum der Unterzeichnung des Vertrags

    10 000€
  • 02

    Innerhalb von 7 Bankarbeitstagen vor Beginn des IVF-Programms

    30 000€
  • 03

    In der 12. Schwangerschaftswoche (Embryonalperiode).

    20 000€
  • 04

    In der 32. Schwangerschaftswoche (Embryonalperiode).

    20 000€
Gesamtbetrag:
80 000€
ERWEITERTE OPTIONEN
  1. Erweiterte Behandlungslösungen für den männlichen Faktor
    Erweiterte Möglichkeiten für die IVF-Behandlung unter Verwendung autologer Eizellen, einschließlich Mitochondrien-Transfer (MRT), Pronukleus-Transfer (PNT), weiterer IVF-Versuche mit PGT-A, Embryonenbank usw.
  2. Erweiterte IVF-Möglichkeiten mit eigenen Eizellen
    Teilnahme von Eizellspenderinnen mit besonderem Phänotyp, mit Austausch der Spenderin aus medizinischen Gründen und individueller Auswahl des Phänotyps (afrikanisch, asiatisch, lateinamerikanisch, indisch, skandinavisch, westeuropäisch); die Kosten werden individuell festgelegt.
  3. Geschlechtswahl (nur Junge oder Mädchen!)
    Wir begleiten Sie bis zur Geburt eines Kindes des gewählten Geschlechts – mit voller Garantie. Das Verfahren umfasst eine unbegrenzte Anzahl von Versuchen, um das Ergebnis – die Geburt eines gesunden Kindes – zu erreichen und wird unter Einhaltung aller ethischen Grundsätze der Bioethik durchgeführt.
  4. Mehrlingsschwangerschaft
    Ermöglicht die Übertragung zweier Embryonen, um eine Mehrlingsschwangerschaft zu erreichen. Die Option berücksichtigt die Risiken einer Frühgeburt und sieht die medizinische Betreuung des Neugeborenen in der Neonatologie bis zu seiner Entlassung vor.
  5. Eizellspenderin mit speziellem Phänotyp
    Geeignet für Patienten age + (wird individuell geprüft). Männliche Patienten 55 + werden aufgrund der Risiken, die mit der Anzahl der für die Erreichung der Vertragsziele erforderlichen IVF-PGS/PGT-AZyklen verbunden sind, automatisch in Betracht gezogen.
  6. Luxus-Postpartum-Betreuung
    Luxus-Postpartum-Betreuung nach der Geburt, einschließlich erhöhtem Komfort, medizinischer Unterstützung und Erholung.
  7. Erweiterte rechtliche Unterstützung
    Schwere Formen männlicher Unfruchtbarkeit, die vor einer IVF-Behandlung eine zusätzliche Therapie erfordern (einschließlich der operativen Entnahme von Spermien bei Azoospermie, Mikro-TESE, PESA usw., andrologische Behandlung, Stimulation der Spermatogenese usw.)
  8. Zusätzliche gezielte genetische Untersuchung
    Zusätzliche gezielte genetische Untersuchung über das Standardpanel hinaus für ausgewählte erbliche oder genetisch bedingte Erkrankungen zwischen den Ehepartnern und/oder dem Gametenspender.
  9. Verlängerter Aufenthalt zur rechtlichen Unterstützung
    Verlängerung des Aufenthalts in Armenien zur Inanspruchnahme rechtlicher Unterstützung gemäß den Verfahrensvorschriften der zuständigen Botschaft.
  10. Unterstützung für Wunscheltern mit besonderen Bedürfnissen
    Zukünftige Eltern mit zusätzlichen besonderen Bedürfnissen sowie Personen, die von zusätzlicher emotionaler und psychologischer Unterstützung profitieren können.




Leihmutterschaft in Armenien

Armenien als Option für die Leihmutterschaft

Die Reproduktionsmedizin in der Ukraine entspricht den neuesten Standards, und der Umgang mit den Wunscheltern ist von Herzlichkeit und Respekt geprägt. Im Jahr 2026 bietet das Land stabile und vorhersehbare Rahmenbedingungen für internationale Programme, ungeachtet etwaiger Schwierigkeiten.

Die rechtliche Situation in Armenien: Unterstützung für Wunscheltern

 

Wichtige gesetzliche Bestimmungen, die im Jahr 2026 gelten:

Rechtliche Aspekte

Umsetzung gemäß dem Gesetz

Anerkennung der Eltern

Die Wunscheltern werden unmittelbar nach der Geburt des Kindes ohne gerichtliches Verfahren als rechtliche Eltern anerkannt.

Rechte der Leihmutter in Armenien

Eine Leihmutter in Armenien hat keine Rechte an dem Kind und kann das Kind nicht für sich behalten.

Geburtsurkunde

Sie wird auf den Namen der Wunscheltern ausgestellt: ein Ehepaar, ein alleinstehender genetischer Vater oder eine alleinstehende genetische Mutter. Der Name der Leihmutter wird nicht aufgeführt.

Notariell beglaubigter Vertrag

Ein notariell beglaubigter Vertrag über die Austragung des Kindes (kann persönlich oder aus der Ferne mittels Vollmacht unterzeichnet werden). Er muss von allen Parteien unterzeichnet werden. Der Ehepartner der Leihmutter unterzeichnet ebenfalls und beglaubigt notariell seine Zustimmung zu ihrer Teilnahme am Programm.

Genetische Verbindung

Wird nach der Geburt durch einen DNA-Test bestätigt; eine Verbindung zu mindestens einem Elternteil ist erforderlich.

 

Voraussetzungen für die Leihmutterschaft in Armenien

In Armenien müssen Sie jede Leistung und jeden Embryotransfer separat bezahlen, ohne Garantie auf die Geburt eines gesunden Kindes. Beim „Ukraine–Armenien“-Programm zahlen Sie einmalig eine feste Gebühr und warten auf die Geburt des Babys.

Kurze Beschreibung der Organisation einer Leihmutterschaft

Der Weg zur Elternschaft durch Leihmutterschaft in Armenien im Rahmen unseres Programms kann etwa zwei Jahre dauern: abhängig von Ihrem Fortpflanzungspotenzial (Qualität der Eizellen und Spermien, ob Spendereizellen/Spendersamen benötigt werden), Ihrem Wunsch nach einem Kind eines bestimmten Geschlechts und Ihren individuellen Präferenzen. Das Programm umfasst mehrere Phasen:

Phase 1. Analytisch

Phase 2. Embryonenbildung (2–12 Monate)

Je nach dem von Ihnen gewählten Leistungspaket (wir empfehlen die Pakete Deluxe ) haben Sie die Möglichkeit, eine Spenderin nicht nur nach Präferenzen hinsichtlich des Aussehens, sondern auch nach genetischer Kompatibilität auszuwählen und so das Risiko der Vererbung genetischer Erkrankungen zu vermeiden.

 

Unsere Kundendienstmitarbeiter helfen Ihnen gerne bei allem, was Sie brauchen.

 

Wir stellen Ihnen eine vorbereitete Leihmutter zur Verfügung, der ein Embryo übertragen wird. Die Anzahl der Transferversuche ist gemäß den Programmbedingungen nicht begrenzt: Wir führen so viele durch, wie nötig sind, um sicherzustellen, dass Sie ein Baby bekommen. Dies ist unsere vertragliche Garantie – im Falle eines erfolglosen IVF-Verfahrens müssen Sie keine zusätzlichen Gebühren zahlen.

Phase 3. Schwangerschaftsüberwachung (9 Monate)

Phase 4. Rechtliche Unterstützung in Armenien (1–5 Werktage + die Zeit für die Beschaffung eines Reisedokuments bei der Botschaft)

Wichtiger Hinweis für Eltern mit Staatsangehörigkeit Deutschlands: Die Anerkennung der Elternschaft in Ihrem Land und die Erlangung der Staatsangehörigkeit für das Kind erfordern zusätzliche Verfahren. Sie benötigen einen auf internationales Reproduktionsrecht spezialisierten Anwalt. Die Feskov Human Reproduction Group vermittelt Ihnen einen solchen Anwalt, der Ihren Fall begleitet, bis Ihr Kind als Staatsangehöriger Deutschlands anerkannt ist.

Vorteile und Einschränkungen der Leihmutterschaft in Armenien und des „Ukraine–Armenien“-Hybridprogramms

 

Die wichtigsten Vorteile und Einschränkungen der Leihmutterschaft in Armenien sind wie folgt:

Das Programm in Armenien

Das „Ukraine–Armenien“-Programm

Bezahlung jeder einzelnen reproduktionsmedizinischen Leistung (Embryonenherstellung, IVF), keine Garantie für die Geburt eines Kindes

Vertrag mit Festpreis und Garantie auf die Geburt eines gesunden Kindes: ein vollständiger Programmzyklus, der sowohl medizinische als auch rechtliche Aspekte abdeckt. Keine Begrenzung der Anzahl der erzeugten oder transferierten Embryonen – bis ein erfolgreiches Ergebnis erzielt wird.

Neue Agenturen und Kliniken ohne eigene Datenbank mit Leihmüttern und Spendern

Ein renommiertes Unternehmen mit eigener Klinik in einem Land mit einer gut etablierten und für Wunscheltern günstigen Gesetzgebung.

Schutzbedürftige Leihmütter aus armen Ländern der Dritten Welt

Leihmütter aus der Ukraine mit einer günstigen Lebenssituation und einer einwandfreien rechtlichen Vergangenheit

Liberale Reproduktionsgesetzgebung, die die Rechte von Bürgern und Ausländern schützt

Zuverlässige und gut etablierte Reproduktionsgesetzgebung, die die Rechte von Bürgern und Ausländern schützt

Unmöglichkeit, eine Leihmutter für Ausländer unter den eigenen Staatsangehörigen zu finden, was die Kosten des Programms erhöht , da eine Leihmutter aus dem Ausland gesucht und herangeführt werden muss

Eine umfangreiche, ständig aktualisierte Datenbank mit zuverlässigen Leihmüttern aus der Ukraine, die sich in unserer eigenen Klinik regelmäßigen medizinischen Untersuchungen und Screenings auf schädliche Gewohnheiten unterziehen

Wichtig: Ein weiterer unbestreitbarer Vorteil für Staatsbürger Deutschlands – unser Programm in Armenien bietet die Möglichkeit, bei einem Zivilgericht eine rechtliche Bestätigung der Elternschaft zu beantragen, die das vereinfachte Adoptionsverfahren in Ihrem Land ersetzen kann.



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